Skip to main content

Neues Praxisdokument „Vergütungsmodelle“ bietet Entscheidungshilfe bei der Vergütung von Planungsleistungen mit der BIM-Methode

Das neue Praxisdokument stellt verschiedene Varianten der Vergütung von BIM-Planungsleistungen vor und gibt einen Überblick über die bisherigen Erfahrungen in der Praxis.

Immer mehr Planungsleistungen im Bereich Bundesfernstraßen werden mit der BIM-Methode kooperativ, bauteilorientiert und modellbasiert erbracht. In der Vergangenheit und insbesondere in Pilotprojekten wurde die Anwendung der BIM-Methode als „Besondere Leistung“ nach HOAI gesehen und zusätzlich vergütet. Der Blick in die Praxis zeigt jedoch, dass es dafür keine Veranlassung mehr gibt. Seit der letzten Novellierung der HOAI im Jahr 2013 hat sich die Planung mit der Methode BIM als Alternative zur konventionellen CAD-Planung in vielen Bereichen etabliert. Die laufende Novellierung der HOAI sieht die Herausarbeitung eines „Regelprozesses BIM“ vor, der dem Grundleistungskatalog der HOAI entsprechen soll.

Allerdings stellt die HOAI seit 2021 lediglich eine Empfehlung und keine Verpflichtung mehr dar. Insofern ist es den Marktteilnehmern freigestellt, wie sie BIM-Leistungen mit Blick auf das Honorar bewerten wollen. Dafür gibt es verschiedene Vergütungsmodelle. Diese knüpfen zum Teil an die HOAI an. Teilweise verfolgen sie aber auch andere Ansätze.

Das Praxisdokument „Vergütungsmodelle“ stellt verschiedene Optionen vor und beleuchtet die jeweiligen Vor- und Nachteile. Dabei werden zwei Punkte deutlich: Erstens gibt es nicht den einen Weg, wie BIM-Leistungen zu vergüten sind. Der Markt wird zeigen, welches Vergütungsmodell auf Dauer präferiert wird. Zweitens ist die Beauftragung von BIM-Leistungen kein Novum mehr und die Erfahrung im Umgang mit BIM wächst von Tag zu Tag. Das Praxisdokument soll die Etablierung von BIM am Markt unterstützen, indem es die Entscheidung über das bei der Planung anzuwendende Vergütungsmodell erleichtert.

Hier geht es zum Download.

Zwei Personen blicken auf einen Monitor, auf dem das Titelblatt des BIM-Leistungskatalogs gezeigt wird.
Foto: Markus Braumann